'Identitäre Bewegung Deutschland e.V.' (IBD)
Rechtsextremistische Bewegung; Beobachtungsobjekt des BfV (Martin Sellner als österreichischer Protagonist des Netzwerks, vgl. G-009, G-013)
Wortlaut der Quelle
Das BfV hat gegen die in der schriftlichen Zusage eingegangene verbindliche Selbstverpflichtung verstoßen. (VG Köln, Beschluss zu 13 L 1667/19, zur BfV-Pressemitteilung vom 11.07.2019)
Nicht von 'Identitäre Bewegung Deutschland e.V.' (IBD) — Wortlaut der Quelle.
Anlass
BfV erklärt die IBD zur 'gesichert rechtsextremistischen Bestrebung' (Pressemitteilung vom 11.07.2019); anschließende gerichtliche Auseinandersetzung um die öffentliche Bezeichnung
Zusammenhang und Feststellungen
Das BfV stufte die IBD am 11.07.2019 öffentlich als 'gesichert rechtsextremistische Bestrebung' ein. Das VG Köln verpflichtete das BfV im Eilverfahren (Az. 13 L 1667/19), diese Mitteilung vorläufig zu widerrufen — nicht aus inhaltlichen Gründen, sondern wegen Verstoßes gegen eine Zusicherung des BMI von Dezember 2018/Januar 2019, solange der Verfassungsschutzbericht die IBD nur als Verdachtsfall führte. In den Folgejahren wurde die IBD in den Verfassungsschutzberichten des Bundes als gesichert rechtsextremistisch geführt. Verbindungslinien zur AfD sind amtlich über die BfV-Netzwerkdarstellung dokumentiert (G-009: Sellner bei IfS-Veranstaltungen mit AfD-Beteiligung) sowie über das Potsdamer Treffen (G-013).
Position der Betroffenen
Die IBD bestritt die Einstufung und ging gerichtlich gegen die öffentliche Bezeichnung vor; ihr Eilantrag hatte 2019 aus formalen Gründen (Zusicherungsverstoß) vorläufig Erfolg, die spätere Führung als gesichert rechtsextremistisch im Verfassungsschutzbericht blieb bestehen.
Art der Aussage
Behördeneinstufung
Rechtsstatus
Kein Verfahren
Belegqualität
Primärquelle
VG Köln, Pressemitteilung: BfV muss Bezeichnung der Identitären Bewegung als 'gesichert rechtsextremistisch' widerrufen (Eilbeschluss)
Weitere Quellen
LTO: Identitäre Bewegung ist 'gesichert rechtsextrem' (VG Berlin, 1 L 188/20, zur Nennung im Verfassungsschutzbericht 2019)
Einschränkung
Formale AfD-Beschlusslage zur IB ('Unvereinbarkeitsliste' und deren spätere Änderungen) nicht aus Primärquellen erhoben; VG-Berlin-Verfahren 1 L 188/20 nur über Sekundärquelle referenziert.
Diesen Eintrag zitieren
Berliner Friedensglocke, Eintrag G-012 (VG Köln, 13 L 1667/19), berliner-friedensglocke.de/eintrag/G-012/