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Berliner FriedensglockeFaktendokumentation · 251 Belege · Stand 25.07.2026
C-617AussagenDatum der Äußerung unbelegt

Christina Baum

AfD-Politikerin; laut Urteil früher Landtagsabgeordnete, zuletzt Mitglied des Bundestages und des Bundesvorstands (in den Bundesvorstand gewählt erst im Juni 2022)

Im Wortlaut — Christina Baum

Wir brauchen wieder das Wahlrecht nach Abstammung, so wie es vor 2000 war.

Anlass

Öffentliche Äußerung; Datum im Urteil nicht angegeben

Zusammenhang und Feststellungen

Wörtlich zitiert im rechtskräftigen Urteil des OVG NRW vom 13.05.2024 (5 A 1218/22), Rn. 227. Das Gericht ordnet ein: 'Eine mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung unvereinbare Zielsetzung benennt Christina Baum, wenn sie ein "Wahlrecht nach Abstammung" fordert […]. Dies stellt eine deutliche rechtliche Diskriminierung deutscher Staatsangehöriger mit Migrationshintergrund dar.'

Position der Betroffenen

Baum verknüpfte die Aussage mit der Forderung, das Staatsangehörigkeitsgesetz von 2000 zurückzunehmen; das Gericht prüfte diese entlastende Deutung und verwarf sie.

Art der Aussage

Tatsache

Rechtsstatus

Rechtskräftig

Belegqualität

Beleg mittel

Primärquelle

GerichtsurteilOVG NRW, 5 A 1218/22, Rn. 227

OVG NRW, Urteil vom 13.05.2024 — 5 A 1218/22 (Volltext, NRWE), Rn. 227

Weitere Quellen

BVerwG, Pressemitteilung Nr. 54/2025 (Nichtzulassungsbeschwerden zurückgewiesen, Urteile rechtskräftig)

Einschränkung

Das Urteil nennt weder Äußerungsdatum noch Funktion; ersatzweise steht das Urteilsdatum, als unsicher gekennzeichnet. Anlass und Medium nicht benannt.

Diesen Eintrag zitieren

Berliner Friedensglocke, Eintrag C-617 (OVG NRW, 5 A 1218/22, Rn. 227), berliner-friedensglocke.de/eintrag/C-617/