Christina Baum
AfD-Politikerin; laut Urteil früher Landtagsabgeordnete, zuletzt Mitglied des Bundestages und des Bundesvorstands (in den Bundesvorstand gewählt erst im Juni 2022)
Im Wortlaut — Christina Baum
Wir brauchen wieder das Wahlrecht nach Abstammung, so wie es vor 2000 war.
Anlass
Öffentliche Äußerung; Datum im Urteil nicht angegeben
Zusammenhang und Feststellungen
Wörtlich zitiert im rechtskräftigen Urteil des OVG NRW vom 13.05.2024 (5 A 1218/22), Rn. 227. Das Gericht ordnet ein: 'Eine mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung unvereinbare Zielsetzung benennt Christina Baum, wenn sie ein "Wahlrecht nach Abstammung" fordert […]. Dies stellt eine deutliche rechtliche Diskriminierung deutscher Staatsangehöriger mit Migrationshintergrund dar.'
Position der Betroffenen
Baum verknüpfte die Aussage mit der Forderung, das Staatsangehörigkeitsgesetz von 2000 zurückzunehmen; das Gericht prüfte diese entlastende Deutung und verwarf sie.
Art der Aussage
Tatsache
Rechtsstatus
Belegqualität
Primärquelle
OVG NRW, Urteil vom 13.05.2024 — 5 A 1218/22 (Volltext, NRWE), Rn. 227
Weitere Quellen
BVerwG, Pressemitteilung Nr. 54/2025 (Nichtzulassungsbeschwerden zurückgewiesen, Urteile rechtskräftig)
Einschränkung
Das Urteil nennt weder Äußerungsdatum noch Funktion; ersatzweise steht das Urteilsdatum, als unsicher gekennzeichnet. Anlass und Medium nicht benannt.
Diesen Eintrag zitieren
Berliner Friedensglocke, Eintrag C-617 (OVG NRW, 5 A 1218/22, Rn. 227), berliner-friedensglocke.de/eintrag/C-617/