Petr Bystron
AfD-Bundestagsabgeordneter (2017–2024), ab Juli 2024 MdEP
Anlass
Aufhebung der Immunität durch das Europäische Parlament am 06.05.2025 wegen des Verdachts der Bestechlichkeit/Geldwäsche im Zusammenhang mit dem prorussischen Portal 'Voice of Europe'; zuvor (2024) Immunitätsaufhebung durch den Bundestag und Durchsuchungen
Zusammenhang und Feststellungen
Nach dem taz-Bericht vom 06.05.2025 hatte 'der Bundestag Bystrons Immunität bereits vergangenes Jahr aufgehoben' (2024); danach durchsuchten bayerische Ermittler u. a. sein Abgeordnetenbüro im Bundestag und seine Wohnadresse. Bystron wird beschuldigt, 'vom Betreiber des prorussischen Portals "Voice of Europe" Geld erhalten zu haben'; zudem werden ihm Steuerhinterziehung in mindestens fünf und Betrug in mindestens sechs Fällen vorgeworfen. Am 06.05.2025 hob das EU-Parlament seine Immunität auf; ein separates Strafverfahren läuft laut taz am AG München. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Position der Betroffenen
Bystron hat die Vorwürfe öffentlich bestritten; eine spezifische Stellungnahme wurde im Rahmen dieser Recherche nicht per Quelle verifiziert.
Art der Aussage
Tatsache
Rechtsstatus
Belegqualität
Primärquelle
taz: Verdacht der Bestechlichkeit: EU-Parlament hebt Immunität von AfD-Politiker Bystron auf (06.05.2025)
Weitere Quellen
Tagesspiegel: EU-Parlament hebt Immunität von AfD-Politiker Petr Bystron auf
Einschränkung
Exaktes Datum und BT-Drucksache der Bundestags-Immunitätsaufhebung 2024 nicht per Primärquelle verifiziert; EP-Plenarprotokoll/Beschluss vom 06.05.2025 als Primärquelle nachziehen (europarl.europa.eu); Stand des Verfahrens am AG München bis Juli 2026 nicht verifiziert.
Diesen Eintrag zitieren
Berliner Friedensglocke, Eintrag B-013, berliner-friedensglocke.de/eintrag/B-013/