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Berliner FriedensglockeFaktendokumentation · 251 Belege · Stand 25.07.2026

Petr Bystron

AfD-Bundestagsabgeordneter (2017–2024), ab Juli 2024 MdEP

Anlass

Aufhebung der Immunität durch das Europäische Parlament am 06.05.2025 wegen des Verdachts der Bestechlichkeit/Geldwäsche im Zusammenhang mit dem prorussischen Portal 'Voice of Europe'; zuvor (2024) Immunitätsaufhebung durch den Bundestag und Durchsuchungen

Zusammenhang und Feststellungen

Nach dem taz-Bericht vom 06.05.2025 hatte 'der Bundestag Bystrons Immunität bereits vergangenes Jahr aufgehoben' (2024); danach durchsuchten bayerische Ermittler u. a. sein Abgeordnetenbüro im Bundestag und seine Wohnadresse. Bystron wird beschuldigt, 'vom Betreiber des prorussischen Portals "Voice of Europe" Geld erhalten zu haben'; zudem werden ihm Steuerhinterziehung in mindestens fünf und Betrug in mindestens sechs Fällen vorgeworfen. Am 06.05.2025 hob das EU-Parlament seine Immunität auf; ein separates Strafverfahren läuft laut taz am AG München. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Position der Betroffenen

Bystron hat die Vorwürfe öffentlich bestritten; eine spezifische Stellungnahme wurde im Rahmen dieser Recherche nicht per Quelle verifiziert.

Art der Aussage

Tatsache

Rechtsstatus

Verfahren läuft

Belegqualität

Beleg mittel

Primärquelle

Presse

taz: Verdacht der Bestechlichkeit: EU-Parlament hebt Immunität von AfD-Politiker Bystron auf (06.05.2025)

Weitere Quellen

Tagesspiegel: EU-Parlament hebt Immunität von AfD-Politiker Petr Bystron auf

Original ↗Archivkopie fehlt

Einschränkung

Exaktes Datum und BT-Drucksache der Bundestags-Immunitätsaufhebung 2024 nicht per Primärquelle verifiziert; EP-Plenarprotokoll/Beschluss vom 06.05.2025 als Primärquelle nachziehen (europarl.europa.eu); Stand des Verfahrens am AG München bis Juli 2026 nicht verifiziert.

Diesen Eintrag zitieren

Berliner Friedensglocke, Eintrag B-013, berliner-friedensglocke.de/eintrag/B-013/