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Berliner FriedensglockeFaktendokumentation · 251 Belege · Stand 25.07.2026

Der Flügel (Personenzusammenschluss innerhalb der AfD um Björn Höcke und Andreas Kalbitz)

Höcke: AfD-Landes- und Fraktionsvorsitzender Thüringen; Kalbitz: AfD-Landes- und Fraktionsvorsitzender Brandenburg, Mitglied des AfD-Bundesvorstands

Wortlaut der Quelle

Die bisherigen verfassungsfeindlichen Anhaltspunkte haben sich zur Gewissheit verdichtet. [...] Beide Personen sind Rechtsextremisten. (BfV-Präsident Thomas Haldenwang, 12.03.2020; letzteres bezogen auf Höcke und Kalbitz)

Nicht von Der Flügel (Personenzusammenschluss innerhalb der AfD um Björn Höcke und Andreas Kalbitz) — Wortlaut der Quelle.

Anlass

BfV-Pressekonferenz zum Stand der Bekämpfung des Rechtsextremismus: Einstufung des 'Flügel' als gesichert rechtsextremistische Bestrebung

Zusammenhang und Feststellungen

Das Bundesamt für Verfassungsschutz stufte den zuvor (seit Januar 2019) als Verdachtsfall geführten 'Flügel' am 12.03.2020 als erwiesen/gesichert rechtsextremistische Bestrebung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung ein. Haldenwang konstatierte fortlaufende Verstöße von Funktionären und Anhängern gegen prägende Merkmale der freiheitlichen demokratischen Grundordnung (Menschenwürde, Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip) sowie einen 'signifikanten Bedeutungszuwachs der maßgeblichen Träger der extremistischen Bestrebungen im Flügel'.

Position der Betroffenen

Die AfD bestritt die Rechtmäßigkeit der Beobachtung und Einstufung und klagte dagegen; die Klagen blieben vor VG Köln (2022), OVG NRW (2024) und BVerwG (2025, Nichtzulassungsbeschwerden) erfolglos (siehe G-003).

Art der Aussage

Behördeneinstufung

Rechtsstatus

Rechtskräftig

Belegqualität

Beleg hoch

Primärquelle

Behördendokument

BfV-Pressekonferenz vom 12. März 2020 zum Stand der Bekämpfung des Rechtsextremismus (Statement Haldenwang)

Weitere Quellen

OVG NRW, Pressemitteilung vom 13.05.2024 (Bestätigung der Rechtmäßigkeit der Einstufungen)

Einschränkung

Vollständiger Redetext enthält keine Mitgliederzahl; die häufig genannte Zahl von ca. 7.000 Flügel-Zugehörigen stammt aus begleitender Berichterstattung und wurde hier nicht als amtliche Feststellung übernommen.

Diesen Eintrag zitieren

Berliner Friedensglocke, Eintrag G-001, berliner-friedensglocke.de/eintrag/G-001/