Der Flügel (Personenzusammenschluss innerhalb der AfD um Björn Höcke und Andreas Kalbitz)
Höcke: AfD-Landes- und Fraktionsvorsitzender Thüringen; Kalbitz: AfD-Landes- und Fraktionsvorsitzender Brandenburg, Mitglied des AfD-Bundesvorstands
Wortlaut der Quelle
Die bisherigen verfassungsfeindlichen Anhaltspunkte haben sich zur Gewissheit verdichtet. [...] Beide Personen sind Rechtsextremisten. (BfV-Präsident Thomas Haldenwang, 12.03.2020; letzteres bezogen auf Höcke und Kalbitz)
Nicht von Der Flügel (Personenzusammenschluss innerhalb der AfD um Björn Höcke und Andreas Kalbitz) — Wortlaut der Quelle.
Anlass
BfV-Pressekonferenz zum Stand der Bekämpfung des Rechtsextremismus: Einstufung des 'Flügel' als gesichert rechtsextremistische Bestrebung
Zusammenhang und Feststellungen
Das Bundesamt für Verfassungsschutz stufte den zuvor (seit Januar 2019) als Verdachtsfall geführten 'Flügel' am 12.03.2020 als erwiesen/gesichert rechtsextremistische Bestrebung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung ein. Haldenwang konstatierte fortlaufende Verstöße von Funktionären und Anhängern gegen prägende Merkmale der freiheitlichen demokratischen Grundordnung (Menschenwürde, Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip) sowie einen 'signifikanten Bedeutungszuwachs der maßgeblichen Träger der extremistischen Bestrebungen im Flügel'.
Position der Betroffenen
Die AfD bestritt die Rechtmäßigkeit der Beobachtung und Einstufung und klagte dagegen; die Klagen blieben vor VG Köln (2022), OVG NRW (2024) und BVerwG (2025, Nichtzulassungsbeschwerden) erfolglos (siehe G-003).
Art der Aussage
Behördeneinstufung
Rechtsstatus
Belegqualität
Primärquelle
BfV-Pressekonferenz vom 12. März 2020 zum Stand der Bekämpfung des Rechtsextremismus (Statement Haldenwang)
Weitere Quellen
OVG NRW, Pressemitteilung vom 13.05.2024 (Bestätigung der Rechtmäßigkeit der Einstufungen)
Einschränkung
Vollständiger Redetext enthält keine Mitgliederzahl; die häufig genannte Zahl von ca. 7.000 Flügel-Zugehörigen stammt aus begleitender Berichterstattung und wurde hier nicht als amtliche Feststellung übernommen.
Diesen Eintrag zitieren
Berliner Friedensglocke, Eintrag G-001, berliner-friedensglocke.de/eintrag/G-001/