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Berliner FriedensglockeFaktendokumentation · 251 Belege · Stand 25.07.2026

Maximilian Krah

Mitglied des Europäischen Parlaments (AfD); ab Juni 2022 Mitglied des AfD-Bundesvorstands

Im Wortlaut — Maximilian Krah

Deutsche Sprache nicht mehr erforderlich, um deutsche Staatsbürger zu werden. Aber wehe, man unterscheidet das deutsche Volk von der Gemeinschaft der Staatsbürger!

Anlass

Öffentliche Äußerung zum Staatsangehörigkeitsrecht

Zusammenhang und Feststellungen

Wörtlich zitiert im Urteil des VG Köln vom 08.03.2022 (13 K 326/21), Rn. 882; das Gericht vermerkt in Rn. 883, er habe zudem 'den "großen Austausch"' als Realität bezeichnet. Das OVG NRW hob im Berufungsurteil (13.05.2024, 5 A 1218/22, Rn. 230) hervor, die Wahl Krahs und Christina Baums in den Bundesvorstand im Juni 2022 mache 'noch einmal deutlicher, dass die ausgrenzenden und abwertenden Aussagen gegenüber "Passdeutschen" […] breite Unterstützung in der Partei genießen'.

Art der Aussage

Tatsache

Rechtsstatus

Rechtskräftig

Belegqualität

Beleg hoch

Primärquelle

GerichtsurteilVG Köln, 13 K 326/21, Rn. 881–883

VG Köln, Urteil vom 08.03.2022 — 13 K 326/21 (Volltext, NRWE), Rn. 881–883

Weitere Quellen

OVG NRW, Urteil vom 13.05.2024 — 5 A 1218/22, Rn. 230

Einschränkung

Medium der Äußerung im Urteil nicht benannt.

Diesen Eintrag zitieren

Berliner Friedensglocke, Eintrag C-632 (VG Köln, 13 K 326/21, Rn. 881–883), berliner-friedensglocke.de/eintrag/C-632/