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Berliner FriedensglockeFaktendokumentation · 251 Belege · Stand 25.07.2026

Emil Sänze

Mitglied des Landtags von Baden-Württemberg (AfD)

Im Wortlaut — Emil Sänze

Da wir es hier mit einem nationalen Notstand zu tun haben, scheint es legitim, alle Rechtsvorschriften auf der subnationalen, nationalen und supranationalen Ebene, die den in Rede stehenden Sachverhalt berühren, auf den Prüfstand zu stellen und möglichst schnell zu ändern oder außer Kraft zu setzen.

Anlass

Diskussionspapier auf der eigenen Website unter dem Titel 'Hat Gewaltkriminalität etwas mit dem Islam zu tun?'

Zusammenhang und Feststellungen

Zitiert im BfV-Folgegutachten vom 22.02.2021, S. 694 (Fn. 3117). Die Behörde ordnet ein, die Forderung impliziere, 'Migranten insbesondere islamischen Glaubens rechtlos zu stellen', und stelle 'einen eklatanten Verstoß gegen die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung […] und somit gegen das Prinzip der Rechtsbindung der öffentlichen Gewalt nach Art. 20 Abs. 3 GG dar'. Zugleich hält das Gutachten fest, die Aussagen zum Rechtsstaatsprinzip ergäben 'insgesamt kein verfestigtes Bild innerhalb der Gesamtpartei'.

Position der Betroffenen

Das Gutachten hält ausdrücklich fest, zum Rechtsstaatsprinzip ergäben die Aussagen 'insgesamt kein verfestigtes Bild innerhalb der Gesamtpartei'.

Art der Aussage

Tatsache

Rechtsstatus

Kein Verfahren

Belegqualität

Beleg hoch

Primärquelle

BehördendokumentBfV-Folgegutachten AfD, 22.02.2021, S. 694 (Fn. 3117)

BfV, Folgegutachten zur AfD vom 22.02.2021 (Volltextveröffentlichung netzpolitik.org), S. 694

Einschränkung

Das Datum nennt nur der Fließtext des Gutachtens; die Fußnote führt lediglich ein Abrufdatum.

Diesen Eintrag zitieren

Berliner Friedensglocke, Eintrag C-762 (BfV-Folgegutachten AfD, 22.02.2021, S. 694 (Fn. 3117)), berliner-friedensglocke.de/eintrag/C-762/