BfV-Folgegutachten, Kap. H.I.4 — Bewertung der AfD-Unvereinbarkeitsliste
Wortlaut der Quelle
Ungeachtet der dargelegten Verbindungen zu rechtsextremistischen Organisationen ist überdies entlastend zu berücksichtigen, dass die Partei hinsichtlich verschiedener extremistischer Organisationen formal eine Unvereinbarkeitsliste führt, die eine AfD-Mitgliedschaft für jene Personen ausschließt, die Mitglied in den dort genannten Gruppierungen sind. Auch wenn die Liste wiederholt Gegenstand parteiinterner Kritik war und ihre Abschaffung gefordert wurde, konnten sich entsprechende Vorhaben bislang nicht durchsetzen.
Zusammenhang und Feststellungen
Entlastende Feststellung der Behörde (Stand der Liste: 11.12.2020). Das Gutachten schränkt die Aussagekraft der entlastenden Momente insgesamt ein: 'Diesbezüglich sind in der Gesamtpartei auch Bekenntnisse zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung, Ordnungsmaßnahmen, Unvereinbarkeitsbeschlüsse und andere Abgrenzungsbemühungen gegenüber extremistischen Tendenzen festzustellen, deren Aussagekraft als entlastende Faktoren im Einzelfall jedoch variiert.' An anderer Stelle vermerkt es, für die Abschaffung der Liste sei auf dem Bundesparteitag Braunschweig 'erneut keine Mehrheit an Delegiertenstimmen' zustande gekommen.
Art der Aussage
Behördeneinstufung
Rechtsstatus
Kein Verfahren
Belegqualität
Primärquelle
BfV, Folgegutachten zur AfD vom 22.02.2021 (Volltextveröffentlichung netzpolitik.org), Kap. H.I.4
Diesen Eintrag zitieren
Berliner Friedensglocke, Eintrag A-019 (BfV-Folgegutachten AfD, 22.02.2021, Kap. H.I.4, Fn. 3136 f.), berliner-friedensglocke.de/eintrag/A-019/