Ulrike Schielke-Ziesing
MdB (AfD); Zitat aus der Debatte – der Eintrag dokumentiert das Abstimmungsverhalten der AfD-Bundestagsfraktion
Wortlaut der Quelle
Dies alles sind versicherungsfremde Leistungen und sollten daher aus Steuermitteln gezahlt werden – werden sie aber nicht. Die Kosten dafür müssen die gesetzlich Versicherten und Rentner alleine übernehmen.
Nicht von Ulrike Schielke-Ziesing — Wortlaut der Quelle.
Anlass
Namentliche Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf der Bundesregierung 'Entwurf eines Gesetzes über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz)' (Drs. 19/4668, 19/5412, Beschlussempfehlung Drs. 19/5586); enthielt u. a. die Haltelinie beim Rentenniveau von 48 Prozent bis 2025, die Mütterrente II und die Verlängerung der Zurechnungszeiten bei Erwerbsminderungsrenten
Zusammenhang und Feststellungen
AfD-Fraktion laut Abstimmungsdatenbank des Bundestages: 0 Ja, 83 Nein, 0 Enthaltung, 8 nicht abgegeben (Fraktionsstärke 91). Gesamtergebnis laut Plenarprotokoll 19/61: 644 abgegebene Stimmen, 362 Ja, 222 Nein, 60 Enthaltungen – Gesetzentwurf angenommen. Ja-Stimmen von CDU/CSU (216 Ja, 3 Nein, 1 Enth.) und SPD (144 Ja); Nein von AfD (83), FDP (72) und Grünen (61 Nein, 1 Ja); Die Linke enthielt sich geschlossen (59). Die namentliche Abstimmung war von der FDP-Fraktion verlangt worden. Begründung der AfD in der Debatte (Ulrike Schielke-Ziesing, AfD, PlPr 19/61, S. 6789 f.): Mütterrente II, Aufwertung der Beiträge von Geringverdienern und Erhöhung der Zurechnungszeiten seien 'versicherungsfremde Leistungen' und müssten aus Steuer- statt aus Beitragsmitteln finanziert werden. Die AfD hatte einen eigenen konkurrierenden Antrag in derselben Sitzung: 'Anrechnungsfreistellung der Mütterrente beziehungsweise der Rente für Kindererziehungszeiten bei der Grundsicherung im Alter' (Drs. 19/4843); die Beschlussempfehlung zu dessen Ablehnung wurde laut Plenarprotokoll 'mit den Stimmen von Linken, SPD, Grünen, CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der AfD' angenommen.
Position der Betroffenen
Die AfD begründete ihre Ablehnung ausweislich des Plenarprotokolls nicht mit einer Ablehnung der Leistungsverbesserungen als solcher, sondern mit deren Finanzierung: Es handele sich um versicherungsfremde Leistungen, die aus Steuermitteln zu finanzieren seien; ferner forderte sie eine Anrechnungsfreistellung der Mütterrente bei der Grundsicherung im Alter (Drs. 19/4843).
Art der Aussage
Tatsache
Rechtsstatus
Kein Verfahren
Belegqualität
Primärquelle
Deutscher Bundestag, Stenografischer Bericht, 61. Sitzung, 8. November 2018 (Plenarprotokoll 19/61)
Weitere Quellen
Deutscher Bundestag, Namentliche Abstimmung 'Gesetzliche Rentenversicherung' (Datenbank, id=549) – Fraktionsaufschlüsselung
BT-Drs. 19/4668 – Gesetzentwurf der Bundesregierung (RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz)
BT-Drs. 19/4843 – Antrag der Fraktion der AfD: Anrechnungsfreistellung der Mütterrente bzw. der Rente für Kindererziehungszeiten bei der Grundsicherung im Alter
Diesen Eintrag zitieren
Berliner Friedensglocke, Eintrag D-101 (Plenarprotokoll 19/61, TOP 4; Rede Schielke-Ziesing S. 6789 B, Namentliche Abstimmung S. 6805 B, Ergebnis S. 6807 D / Drs. 19/4668, 19/5412, 19/5586), berliner-friedensglocke.de/eintrag/D-101/