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Berliner FriedensglockeFaktendokumentation · 251 Belege · Stand 25.07.2026

Jörg Meuthen

Bundessprecher der AfD, Mitglied des Europäischen Parlaments

Im Wortlaut — Jörg Meuthen

Das Bundesschiedsgericht der Alternative für Deutschland hat heute Vormittag Wolfgang Gedeon wegen parteischädigenden Verhaltens aus der AfD ausgeschlossen. Gedeons Parteiausschluss ist ein so überfälliges wie richtiges und wichtiges Zeichen. Das lautet: Es gibt keinen Platz für Antisemiten in der AfD! Gedeon hat der AfD mit seinen israelfeindlichen und antisemitischen Positionen über Jahre schweren Schaden zugefügt.

Anlass

Erklärung auf afd.de zum Parteiausschluss von Wolfgang Gedeon durch das Bundesschiedsgericht

Zusammenhang und Feststellungen

Das BfV führt diese Aussage im Folgegutachten vom 22.02.2021 ausdrücklich unter den ENTLASTENDEN Belegen an (Kap. H.I.4, Fn. 3149): 'Zudem sind Abgrenzungsbemühungen und Distanzierungen zu antisemitischen Positionen in der Partei festzustellen. Zuvorderst ist hier der Parteiausschluss gegen Wolfgang Gedeon (MdL, BW) zu nennen und die diesbezüglichen Reaktionen in der Partei.' Zugleich stellt die Behörde die Reichweite klar: 'Ein Parteiausschluss wegen antisemitischer Äußerungen kann zwar eine Distanzierung von den betreffenden Äußerungen belegen, stellt aber keine Distanzierung von völkischen, fremden- und islamfeindlichen Positionen oder von Verunglimpfungen der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Repräsentanten dar.'

Art der Aussage

Tatsache

Rechtsstatus

Kein Verfahren

Belegqualität

Beleg hoch

Primärquelle

BehördendokumentBfV-Folgegutachten AfD, 22.02.2021, Kap. H.I.4, Fn. 3149

BfV, Folgegutachten zur AfD vom 22.02.2021 (Volltextveröffentlichung netzpolitik.org), Kap. H.I.4

Diesen Eintrag zitieren

Berliner Friedensglocke, Eintrag C-765 (BfV-Folgegutachten AfD, 22.02.2021, Kap. H.I.4, Fn. 3149), berliner-friedensglocke.de/eintrag/C-765/